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FinMin Schleswig-Holstein 16.04.2014 Kurzinfo ESt 7/2014, NWB 21/2014 S. 1553

Einkommensteuer | Aufteilung des Pflege-Pauschbetrags bei mehreren Pflegepersonen

Mit hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein zu der Frage Stellung genommen, ob der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG auch dann auf alle an der Pflege Beteiligten aufzuteilen ist, wenn zwar mehrere Personen eine Person pflegen, aber eine Pflegeperson hierfür Einnahmen erhält.

Anmerkung:

Wird ein Pflegebedürftiger von mehreren Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum gepflegt, wird der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt, bei denen die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 5 des § 33b Abs. 6 EStG vorliegen.