Arbeitshilfe August 2015

Tatsachen aus den Steuerakten eines anderen Steuerpflichtigen

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Ist eine Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ausgeschlossen, wenn sich der zuständige Sachbearbeiter nicht mehr erinnern kann, ob er Tatsachen, die sich aus den Steuerakten eines anderen Steuerpflichtigen ergeben, die aber gleichwohl für die Besteuerung des von dem Änderungsbescheid betroffenen Steuerpflichtigen von Bedeutung sind, bei der Bearbeitung des streitgegenständlichen Veranlagungsvorgangs noch wusste?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB KAAAE-64113