Bezüge eines Kassenzahnarztes aus sog.
erweiterter Honorarverteilung
Leitsatz
Einkünfte
eines Kassenzahnarztes aus der sog. erweiterten Honorarverteilung
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein gehören
zu den nachträglichen Einkünften aus selbständiger Arbeit und nicht
zu den – nur mit dem Besteuerungsanteil steuerbaren – sonstigen
Einkünften i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 44 DStRE 2015 S. 141 Nr. 3 EFG 2014 S. 1191 Nr. 14 EStB 2014 S. 453 Nr. 12 IAAAE-63681
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