Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 993/10 EFG 2014 S. 1146 Nr. 13

Gesetze: KraftStG § 8 Nr. 1KraftStG § 8 Nr. 2KraftStG § 2 Abs. 2 S. 2AO § 88 Richtlinie 2001/116/EG

Kraftfahrzeugsteuer für VW-T4 Bus

Leitsatz

1. Ein Kleinbus VW-Transporter T4 mit sieben eingetragenen Sitzplätzen ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Personenkraftwagen einzuordnen.

2. Die Entfernung einer oder beider Sitzbänke zur Erhöhung der Zulademöglichkeit bewirke nicht, dass das Fahrzeug deshalb als LKW einzuordnen sei.

3. Erst wenn die Befestigungsvorrichtungen für Sitzbänke und Gurtbefestigungen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden würden, könne auf eine überwiegende Nutzung des Fahrzeugs zur Lastenbeförderung geschlossen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1146 Nr. 13
PAAAE-63670

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen