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IWB Nr. 9 vom Seite 326

Verschärfte Prüfung des IRS bei grenzüberschreitenden Gesellschafterdarlehen

Susanne Tomson, Senior Manager und Christoph Lamm, Manager, Transfer Pricing Team, PwC, Köln

[i]Inbound-Finanzierungstransaktionen stehen verstärkt auf dem PrüfstandDie US-Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service – IRS) fokussierte sich in den letzten Monaten im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen zunehmend auf die Prüfung von Fremdfinanzierungen zwischen nahestehenden Personen. Der IRS hinterfragt dabei insbesondere Fremdfinanzierungen von ausländischen Unternehmen an verbundene US-Gesellschaften (sog. Inbound-Transaktionen), bei denen Zinsaufwendungen in den USA steuerlich zum Abzug gebracht werden. Steuerpflichtige in den USA müssen sich daher bei Ankündigung einer Betriebsprüfung darauf einstellen, in kürzester Zeit umfassende Informationen zu entsprechenden konzerninternen Finanzierungen offenlegen zu müssen, die seitens des IRS eingehend geprüft werden.

I. Hintergrund des Prüfungsschwerpunktes

[i]In den USA nur periodengenaue Geltendmachung von ZinsenNach Sec. 267 (a) (3) des Internal Revenue Code (IRC) können Zinsen in den USA grundsätzlich nur nach der Einnahmen-/Ausgabenrechnung (sog. Cash Accounting) steuerwirksam geltend gemacht werden, d. h. nur in der Periode, in der sie auch tatsächlich (cash) bezahlt wurden. Die Regelung existiert schon seit längerer Zeit, jedoch prüft der IRS seit ca. Mitte 2013 verschärft, ob die Voraussetzungen der Abzugsfähigke...