BBK Nr. 10 vom Seite 449

Betriebsveranstaltungen zwischen Betriebsausgabenabzug und Arbeitslohn

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

BFH weicht Anforderungen auf

In [i]BFH, Urteile vom 16. 5. 2013 - VI R 94/10 NWB WAAAE-45946 und VI R 7/11 NWB MAAAE-45945 zwei vor einiger Zeit veröffentlichten Entscheidungen hat sich der BFH mit der steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen befasst, ein immergrünes Thema. Eine ganze Reihe von Urteilen hat herausgearbeitet, wann die Aufwendungen für die Weihnachtsfeier oder den Betriebsausflug unzweifelhaft Betriebsausgaben sind oder wann die Grenze zum Arbeitslohn überschritten ist. Es gibt also eine große Zahl praktischer Fälle, die ähnlich wie die private Nutzung betrieblicher Pkw an der Grenze der betrieblichen Veranlassung liegen und daher von den Betriebsprüfern mit Argusaugen beobachtet werden.

Vor einiger Zeit hat der BFH nun die Kriterien für die Betriebsveranstaltungen ein wenig verschoben: Angehörige sollen zum Beispiel bei der Berechnung der 110 €-Grenze der Lohnsteuerrichtlinien zwar einbezogen werden, ihr Anteil aber nicht auf die Arbeitnehmer verteilt werden. Die Miete eines Fußball-Stadions als Veranstaltungsort soll ebenfalls nicht berücksichtigt werden, wenn die schiere Zahl der Teilnehmer es nötig macht, auch entsprechend große Lokalitäten auszuwählen.

Derzeit [i]BMF-Schreiben steht immer noch aus hat die Finanzverwaltung immer noch nicht entschieden, wie sie die Urteile anwenden will oder ob sie über die entschiedenen Fälle hinaus nicht in der breiten Masse berücksichtigt werden sollen. Lars Wohlfarth stellt daher in dieser Ausgabe das Kriterium der Üblichkeit einer Betriebsveranstaltung dar und berücksichtigt selbstverständlich auch die aktuelle BFH-Rechtsprechung. Bis zu einer Veröffentlichung der Entscheidungen im Bundessteuerblatt aber ist die Finanzverwaltung weiter an die bisherigen Regeln der Lohnsteuerrichtlinien gebunden, so dass auch erst dann ihr Prüfschema entsprechend angepasst werden kann.

Weil [i]Online-Aktualisierung in der NWB Datenbank nun die Unternehmen auch nicht mit der Organisation und Durchführung von Betriebsveranstaltungen warten, bis sich die Finanzverwaltung erklärt hat, haben wir uns entschlossen, den Beitrag vorab zu veröffentlichen. Sobald ein entsprechendes BMF-Schreiben die Sichtweise der Finanzverwaltung darstellt, wird der Beitrag überarbeitet und steht Ihnen in der Datenbank zur Verfügung. Wir informieren Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2014 Seite 449
NWB XAAAE-63611