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NWB direkt Nr. 20 vom Seite 538

Der Mindestlohn kommt

Dr. Anke Freckmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-63513 Die Einführung des Mindestlohns ist eine Neuerung für Deutschland. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es hier bislang lediglich Instrumente, die eine Mindestlohnabsicherung bewirken können, z. B. die branchenweise Festsetzung eines Mindestentgelts, die Erstreckung des tariflich geltenden Mindestentgelts auf aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer, die Festlegung von Lohnuntergrenzen für Zeitarbeitnehmer oder die Schaffung von Mindestlöhnen durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Entgelttarifverträgen. Die Bundesregierung will zum Jahresbeginn 2015 flächendeckend einen Mindestlohn einführen.

Ausführlicher Beitrag s..

Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns

[i]8,50 € pro Stunde ab 2015Für Juli 2014 ist die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Einführung eines Mindestlohns (MiLoG-E) geplant. Danach soll der allgemeine Mindestlohn bei seiner Einführung 8,50 € brutto je Zeitstunde betragen. Erstmals zum , danach jährlich, soll eine Überprüfung der Höhe und ggf. Erhöhung durch eine Kommission aus je drei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern sowie einem neutralen Vorsitzenden erfolgen und durch die Bundesregierung per Rechtsverord...