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Einkommensteuer | Zur Notwendigkeit einer Überschussprognose bei verbilligter Vermietung
Die Neuregelung des § 21 Abs. 2 EStG durch das SteuervereinfG 2011 lässt für die Vorjahre die Notwendigkeit einer Überschussprognose zur Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht in den Fällen verbilligter Vermietung zwischen 50 % (bis 2003) bzw. 56 % (ab 2004) und 75 % bis 2011 nicht entfallen, so das .
Mit dem SteuervereinfG 2011 hat der Gesetzgeber durch die Änderung des § 21 Abs. 2 EStG für die verbilligte Wohnraumüberlassung einen neuen Grenzwert eingeführt. Zur Vereinfachung der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bei Wohnraumüberlassungen unterhalb der ortsüblichen Mieten nur noch eine Prüfung mit einer vereinheitlichten Prozentgrenze (66 %). Streitigkeiten hinsichtlich der bislang bei einem Mietzins im Korri...