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Anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Ein Praxis-Update
Der Gesetzgeber hat in der Norm des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG festgelegt, dass zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen gehören, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen – sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten. Hierbei führen gerade die Ausnahmen von den anschaffungsnahen Herstellungskosten, wie z. B. jährlich üblicherweise anfallenden Erhaltungsarbeiten, häufig zu Problemen in der Praxis.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Das gängigste Praxisproblem: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen gegenüber Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
[i]Kosten für Erwerb und Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand [i]Anschaffungskosten eines bebauten GebäudesNach § 255 Abs. 1 HGB gehören zu den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks der Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Gerichtskosten im Hinblick auf den Eigentumserwerb, die nach dem Verhältnis der Verkehrswerte bzw. Teilwerte (sog. Verkehrswertmethode) auf den Grund und ...BStBl 2001 II S. 183