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Reduzierung von Schenkungsteuer bei Anteilsübertragung
Schrittweise Übertragung von Stammkapitalanteilen
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage zu NWB Heft 20/2014.
Im Zuge der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge können durch schrittweises Tätigwerden Schenkungsteuern gespart werden. Wie dies umgesetzt werden kann, wird im Rahmen des nachfolgenden Beitrags nebst Berechnungsbeispielen dargestellt.
I. Die Ausgangssituation
Der Rentner R hält 20 % der Stammkapitalanteile. Seine Ehefrau hält weitere 15 % der Anteile. Die übrigen Anteile an der GmbH werden bereits von dem gemeinsamen Sohn der Eheleute gehalten. Der Sohn ist selbst Vater von drei volljährigen Kindern. Das Unternehmen soll einen nach den Vorschriften der §§ 199 ff. BewG ermittelten Wert in einer Größenordnung von 15 Mio. € haben.
[i]Übertragung im Wege einer vorweggenommenen ErbfolgeDer gemeinsame Sohn soll nunmehr im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich weitere Stammkapitalanteile erhalten. Die Zehn-Jahres-Frist des § 14 ErbStG soll vorliegend bereits verstrichen sein.
II. Problem
[i]Beteiligungsgrenze für Begünstigung wird nicht erreichtDer Verschonungsabschlag nach § 13a Abs. 1 ErbStG und der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG kommen nur dann zur Anwendung, wenn es sich bei den übertragenen Stammkapitalanteilen um begünstigtes Vermögen i S...