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Die Vorschalt-GmbH: Vermietung mit 15,82 % Steuerbelastung
Deutschland als Steuerparadies
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage zu NWB Heft 20/2014.
[i]infoCenter „Vermietung und Verpachtung” NWB BAAAB-13237Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen – bekanntermaßen – dem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei richtiger Gestaltung kann erreicht werden, dass Erträge aus Vermietung und Verpachtung auch bei einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz von 42 % oder gar 45 % nur mit 15,82 % besteuert werden. Es gilt allerdings einige Voraussetzungen und Einschränkungen zu beachten.
I. Die Ausgangssituation
1. Erwerb und Vermietung
[i]Gestaltung vor Erwerb der ImmobilieDer Millionär M, persönlicher Einkommensteuersatz 45 % zzgl. Soli, beabsichtigt ein Mietshaus für 2 Mio. € (zzgl. 100.000 € Grunderwerbsteuer) zu erwerben und zu vermieten. Er rechnet mit Mieterträgen von 100.000 € pro Jahr und fragt nach steuerlicher Optimierung.
2. Vermietung bestehender Immobilie
[i]Gestaltung nach Erwerb der ImmobilieDer Fall liegt wie unter I, 1, der Erwerb der Immobilie ist jedoch bereits vor zwei Jahren erfolgt.
II. Einsatz einer Vorschalt-GmbH als Lösung
1. Erwerbsfall – Gestaltungsmöglichkeiten
a) Möglichkeit 1: Eigenkapital in Höhe des für den Kauf notwendigen Kapitals
Der Steuerberater rät M, eine GmbH vorzuschal...