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Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinns im Billigkeitswege
(1) Dass nach Aufhebung von § 3 Nr. 66 EStG a. F. nach Auffassung der Verwaltung im NWB XAAAA-88108 (BStBl 2003 I S. 240 = StuB 2003 S. 418) Sanierungsgewinne aus sachlichen Billigkeitsgründen gem. § 227 AO erlassen werden können, tangiert grundsätzlich nicht den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. (2) Für die Frage, ob ein Einzelunternehmen i. S. des BMF-Schreibens sanierungsbedürftig ist, sind für den Zeitpunkt des Schulderlasses nicht nur die Ertragslage, das Verhältnis der flüssigen Mittel zur Höhe der Schuldenlast und die Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens und etwa weiterer vorhandener Unternehmen des Unternehmers, sondern auch die Höhe des Privatvermögens des Unternehmers zu überprüfen. Ein Einzelunternehmen kann insbesondere auch dann sanierun...