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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Hinblick auf das NWB QAAAE-41246 (Kurzinfo StuB 2013 S. 673 NWB VAAAE-43891) angepasst ( NWB WAAAE-61543).
Hintergrund: Bei der Prüfung des Vorsteuerabzugs sind die Ausschlusstatbestände nach § 15 Abs. 1a, 1b und 2 UStG zu berücksichtigen. Zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung muss nach dem objektiven Inhalt der bezogenen Leistung ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang bestehen. Fehlt ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, kann der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn die Kosten für die Eingangsleistungen zu seinen allgemeinen Aufwendungen gehören und – als solche – Bestandteile des Preises der von ihm erbracht...