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Keine Zustimmung des Minderheitsaktionärs zu Kapitalschnitt ohne Sanierungskonzept
Ein Aktionär ist aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht heraus nicht gehalten, einem Beschluss über einen sanierenden Kapitalschnitt, d. h. einer Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung, zuzustimmen oder sich der Stimme zu enthalten, wenn ein tragfähiges Sanierungskonzept nicht vorhanden ist und ein vergleichbarer Kapitalschnitt bereits vor drei Jahren ohne nachhaltigen Sanierungserfolg durchgeführt wurde (, ZIP 2014 S. 472).
Unter der Prämisse „Sanieren oder Ausscheiden“ ist nach Ansicht des BGH eine gesellschaftsrechtliche Zustimmungspflicht des Minderheitsgesellschafters zu einer mehrheitlich angestrebten Sanierung allenfalls dann anzunehmen, wenn die in Aussicht genommene Sanierung...