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FG Hamburg 27.11.2013 3 K 107/12, NWB 19/2014 S. 1411

Einkommensteuer | Im Zusammenhang mit dem Gesellschafterbeitritt gewährte Finanzierungshilfen

Zu den bei der Ermittlung eines Veräußerungsverlustes gem. § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigenden Anschaffungskosten einer Beteiligung gehören auch nachträgliche Aufwendungen, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind. Dazu rechnen Finanzierungshilfen, die jedoch grds. nur dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, wenn sein Geber im Augenblick der Gewährung Gesellschafter ist. Nach dem genügt es allerdings, dass die Gewährung des Finanzierungmittels im Hinblick auf den sodann erfolgenden Gesellschafterbeitritt bzw. im Vorgriff auf eine erst später zu erwerbende Beteiligung erfolgt. Auch Leistungen eines bereits aus der Gesellschaft ausgeschieden...