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FinMin Baden-Württemberg 11.03.2014 3-S 233 7/61, NWB 19/2014 S. 1410

Einkommensteuer | Aufwandsentschädigung für Landräte, Bürgermeister und Beigeordnete

Landräten, hauptamtlichen Bürgermeistern sowie den Beigeordneten steht eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe eines Prozentsatzes des festgesetzten Grundgehalts zu. Zur steuerlichen Behandlung der Dienstaufwandsentschädigungen nimmt das Stellung.