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Kapitalflussrechnung nach DRS 21
Neuerungen im Nachfolgestandard zu DRS 2, 2-10 und 2-20
[i]Zum Entwurf: Theile/Salewski, Der Entwurf „Kapitalflussrechnung“ (E-DRS 28) für den HGB-Konzernabschluss, BBK 17/2013 S. 842 NWB VAAAE-43356 Das DRSC hat Anfang Februar die endgültige Fassung des DRS 21 – Kapitalflussrechnung – verabschiedet und darin die Anforderungen an die Gliederung, die Zuordnung von Zahlungsströmen und die Ausweispflichten im Gegensatz zum aktuell geltenden DRS 2 verschärft. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Standard am im Bundesanzeiger bekannt gemacht mit der Vermutung, es handle sich um GoB für den Konzernabschluss . Für Anwender gilt es, rechtzeitig die notwendigen Änderungen vor diesem Hintergrund vorzunehmen, da die Kapitalflussrechnung erfahrungsgemäß aufwendig zu erstellen ist.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Grundlagen der Kapitalflussrechnung
1. Aufgabe und Aufstellungsverpflichtung
[i]infoCenter, Kapitalflussrechnung (HGB, IFRS) NWB FAAAC-45534 Die Kapitalflussrechnung kann als dritte Rechnung im Jahresabschluss neben der Bilanz und der GuV angesehen werden und stellt durch die Darstellung der Finanzflüsse des Unternehmens ein für in- und externe Interessenten zentrales Instrument zur Einschätzung der Finanzlage dar. Dabei sind die in der Kapitalflussrechnung dargestellten Ein-...