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Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge
, veröffentlicht am 23. 4. 2014
Die Beteiligten streiten um die Steuerfreiheit der Lieferungen von sog. Pocket-Bikes an Privatpersonen in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Bei Pocket-Bikes handelt es sich um Motorräder, Motorroller, Cross-Bikes und Quads in Miniaturausgabe. Das FG hat die Steuerfreiheit der von der Klägerin erbrachten Lieferung von Pocket-Bikes zu Unrecht abgelehnt. Es kommt für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Fahrzeugen nicht auf das Motiv und den wirtschaftlichen Sinn ihres Einsatzes an, sondern auf ihre tatsächliche Nutzungsmöglichkeit.
A. Leitsätze
(1) § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG erfasst nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. (2) Zur Personenbeförderung bestimmt sind auch solche Fahrzeuge, die von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet werden.
B. Sachverhalt
Ein Unternehmer handelt mit sog. Pocket-Bikes. Das sind Motorräder, Motorroller, Cross-Bikes und Quads in Miniaturausgabe. Sie können bis 24 kg schwer sein und überschreiten nicht die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm. Die Motorisierung besteht aus einem Einzylinder-Zweitaktmotor und die Höchstgeschwindigkeit liegt teilweise über 70 km/h. Die vom Unternehmer...