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BFH 11.12.2013 XI R 42/11, NWB 18/2014 S. 1339

Einkommensteuer | Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld bei Wechsel des Arbeitgebers

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wechselt ein Kindergeldberechtigter seinen Arbeitgeber, geht infolgedessen die sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds von der Familienkasse auf einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber über und zahlt neben diesem auch die Familienkasse das von ihr festgesetzte Kindergeld aus, ist die Familienkasse zur Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des von ihr gezahlten Kindergelds befugt. (2) In diesen Fällen beginnt die Zahlungsverjährung nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Aufhebung wirksam geworden ist.

Anmerkung:

Dem Urteil lag der erstaunliche Sachverhalt einer doppelten Kindergeldzahlung über einen Zeitraum von zehn Jahren zugrun...