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NWB BB 5/2014 S. 133

Forderungen: Drohung mit Schufa unzulässig

Wer einen Vertragspartner durch den Hinweis, ihn z. B. bei Schufa & Co. zu melden, zur Begleichung einer bestrittenen Forderung bewegen will, handelt gesetzwidrig.

Vielmehr ist der eindeutige Hinweis erforderlich, dass eine Meldung an die Schufa durch ein Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann (vgl. ).