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NWB BB 5/2014 S. 133

Erstattungszinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer

Wer vom Finanzamt Erstattungszinsen erhält, muss diese versteuern. Zwar hatte der BFH vor Jahren anders entschieden. Allerdings hat der Gesetzgeber nunmehr festgelegt, dass Erstattungszinsen steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind. Der BFH ist daher gezwungen, im Sinne des Gesetzgebers zu entscheiden (vgl. hierzu ausführlich NWB DAAAE-55052).