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Grenzüberschreitende Vollstreckung von Rechtstiteln
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die grenzüberschreitende Vollstreckung von Rechtstiteln vorgelegt. Damit sollen die Voraussetzungen der EU-Verordnung 1215/2012 zur gerichtlichen Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in nationales Recht umgesetzt werden. Abgeschafft werden soll insbesondere das der Vollstreckung vorgeschaltete Vollstreckbarerklärungsverfahren. Geregelt wird die Ausstellung von Bescheinigungen über die deutschen Titel, die anschließend in einem EU-Staat vollstreckt werden. Außerdem werden durch den Gesetzentwurf die Vorschriften zur Anerkennung und Vollstreckung von anderen EU-Staaten in Deutschland ergänzt ( www.bundesregierung.de, aktuelle Meldung (hib) März 2014).