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NWB direkt Nr. 17 vom Seite 468

Neufassung des AEAO: Änderungen aufgrund des Ehrenamtsstärkungsgesetzes

Carina Emser

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-61587 Aufgrund der zahlreichen Änderungen des Ehrenamtsstärkungsgesetzes, die zum Teil erst für den Veranlagungszeitraum 2014 in Kraft traten, wurde eine Überarbeitung des Anwendungserlasses zur AO notwendig.

Ausführlicher Beitrag s..

Neue Verfahren

[i]Mildtätige ZweckeDurch das Ehrenamtsstärkungsgesetz wurden zwei neue Verwaltungsverfahren installiert: Das Verfahren zur Befreiung von der Nachweispflicht bei mildtätigen Körperschaften nach § 53 Nr. 2 Satz 8 AO und die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO.

Für beide Verfahren regelt der neue Anwendungserlass die Rahmenbedingungen aus Sicht der Verwaltung.

Befreiung von der Nachweispflicht

[i]Pauschale Behauptungen reichen nicht ausPauschale Behauptungen sind für die Erlangung der Befreiung nicht ausreichend. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass aufgrund der besonderen Art der gewährten Leistung nur wirtschaftlich hilfebedürftige Personen unterstützt werden.

Feststellung nach § 60a AO

[i]Voraussetzungen für eine FeststellungDas Verfahren nach § 60a AO ist ein Annexverfahren zur Körperschaftsteuerveranlagung und kann daher nur von beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften in Anspruch genommen werden. Im Anwendungserlass finden sich nun insbesondere auch Ausf...