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BGH 5.2.2014 XII ZR 65/13, NWB 17/2014 S. 1266

Mietrecht | Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung durch einseitige Erklärung

Die Parteien eines Gewerberaummietvertrags können wirksam vereinbaren, dass die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen im Anschluss an eine Nebenkostenabrechnung durch einseitige Erklärung des Vermieters neu festgesetzt werden können. Diese in Textform (§ 126b BGB) abzugebende Erklärung bewirkt eine Anpassung der Vorauszahlungshöhe, ohne dass eine Zustimmung der Gegenseite erforderlich ist. Die Ausübung des Anpassungsrechts unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis für Verträge mit mehr [i]Muster Mietvertrag – Gewerberaum NWB FAAAC-47235als einjähriger Laufzeit (§ 550 Satz 1 BGB), so dass sie nicht dazu führen kann, dass ein wirksam auf längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über Gewerberaum ab der Anpassung der Vorauszahlungshöhe für unbestimmte Zeit gilt. Im entschiedenen Fall vermietete die klagende Vermieterin an die Klägerin ...