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FG Hamburg 2.1.2014 6 K 207/13, NWB 17/2014 S. 1258

Einkommensteuer | Voraussetzungen für eine rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung

Gemäß setzt die Änderungsvorschrift in § 70 Abs. 2 EStG eine Änderung der tatsächlichen oder auch rechtlichen Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes voraus und ist daher nicht anwendbar, wenn die Familienkasse das Recht von Anfang an fehlerhaft angewandt hat. Eine Änderung nach § 70 Abs. 2 EStG kommt auch dann nicht in Betracht, wenn Änderungen bereits eingetreten waren, bevor das Kindergeld festgesetzt wurde.