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FG Düsseldorf 6.1.2014 13 K 329/13 F, NWB 17/2014 S. 1258

Einkommensteuer | Rückwirkende Neuregelung des Verlustabzugs verfassungskonform

Nach dem verstößt die Neufassung des § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG durch das JStG 2010 nicht gegen das Rückwirkungsverbot.

Anmerkung:

Der Kläger, ein gelernter Flugzeugmechaniker, machte Kosten für einen Lehrgang zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten geltend. Das beklagte Finanzamt ließ die Aufwendungen jedoch nur begrenzt auf 4.000 € zum Sonderausgabenabzug zu. Der auf 0 € lautende Einkommensteuerbescheid für 2008 wurde bestandskräftig. Am gab der Kläger eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den ab und erklärte vorweggenommene Werbungskosten für die Ausbildung zum Verkehrspiloten in Höhe von rund 26.000 €. Das Finanzamt lehnte die Verlustfeststellung ab und berief sich auf ...