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Mediator ante portas
[i]Kober, NWB 51/2012 S. 4168Mediation ist ein komplexes Verfahren zur Konfliktlösung, für das der Mediator als unabhängige und neutrale Person eine qualifizierte Ausbildung benötigt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun den Verordnungsentwurf über die Aus- und [i]infoCenter „Berufsrecht der Steuerberater“ NWB DAAAC-32141Fortbildung von zertifizierten Mediatoren vorgelegt. Dieser beruht auf dem am in Kraft getretenen Mediationsgesetz. Danach ist es Aufgabe des Mediators, die Konfliktparteien durch das Mediationsverfahren zu leiten. Als Mediator stellt dieser dabei in eigener Verantwortung sicher, dass er aufgrund einer „geeigneten Ausbildung“ dazu in der Lage ist; hier beruht seine Kompetenz auf Selbsteinschätzung. Als „Zertifizierter Mediator“ darf er sich darüber hinaus nur dann bezeichnen, wenn er eine Ausbildung abgeschlossen hat, die den Anforderungen der nun als Entwurf vorgelegten Rechtsverordnung entspricht.
Voraussetzungen nach dem Verordnungsentwurf
Nach der Rechtsverordnung ist neben der Ausbildung erforderlich, dass der „Zertifizierte Mediator“ über einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums sowie einer zweijährigen prakt...