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Umsatzsteuer | Reiseleistungen an Schulen, Universitäten und Vereine
(1) Reiseleistungen durch Reisebüros an Schulen und Universitäten sind nicht nach § 4 Nr. 23 UStG (Gewährung von Beherbergung und Beköstigung) steuerfrei. (2) Der Unternehmer kann sich nach der Rechtsprechung des „Kommission/Spanien“ (UR 2013 S. 835) auf Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG berufen, der entgegen der inländischen Regelung des § 25 UStG über die Margenbesteuerung nicht darauf abstellt, ob die Reiseleistung an einen Endverbraucher und nicht an einen Unternehmer erbracht worden ist (Bezug: § 4 Nr. 23, § 25 Abs. 1 UStG; Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG).
Die in § 25 UStG vorgesehene Margenbesteuerung von Reiseleistungen gilt nach nationalem deutschen Recht eigentlich nur für die Reiseleistungen eines Unternehmers, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. Nach der EuGH-Rechtsprechung sol...