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Konzernabzug innerhalb eines Konsortiums
Die britische Regelung, nach der Gesellschaften im Kontext eines Konsortiums einen Konzernabzug nur geltend machen können, wenn die Bindegliedgesellschaft ihren Sitz im Vereinigten Königreich hat, verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit ( NWB WAAAE-61261).
Im Vereinigten Königreich können die Verluste einer Gesellschaft vom steuerpflichtigen Gewinn einer anderen Gesellschaft abgezogen werden, wenn beide Gesellschaften zum selben Konzern gehören. In bestimmten Fällen kann die Verlustübertragung auch zwischen einer Gesellschaft, die zu einem Konsortium gehört, und einer anderen Gesellschaft erfolgen, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar von dem Konsortium gehalten werden. Ebenso können Ver-luste zwischen einer ...