Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unternehmerisches Ermessen des Vorstands bei abweichendem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats
Die Missachtung der Kompetenzverteilung innerhalb einer Aktiengesellschaft durch ein Vorstandsmitglied kann namentlich dann eine grobe Pflichtverletzung (§ 84 Abs. 3 Satz 2 AktG) darstellen und den Aufsichtsrat zu seiner Abberufung berechtigen, wenn er sich einem seitens des Aufsichtsrats ad hoc beschlossenen Zustimmungsvorbehalts widersetzt und hierdurch die wirtschaftliche Existenz der AG gefährdet wird (, AG 2013 S. 599).
Im Streitfall sollte nach dem Willen des Vorstands das der AG von ihrer Hauptaktionärin gewährte Darlehen wegen nachteiliger Zinsbedingung fällig gestellt und durch Ablösung desselben günstiger refinanziert werden; insoweit konnte und durfte sich der Vorstand aber nicht dem anderslautenden Votum des Aufsichtsr...