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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlagen zur Führungsholding und zur Organschaft

Der BFH hat dem EuGH drei Fragen zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding und zur Organschaft vorgelegt. Höchst brisant ist dabei die Frage, ob entgegen der Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht nur juristische Personen, sondern auch Personengesellschaften unselbständige Organgesellschaften sein können. Unternehmensgruppen, für die eine Einbeziehung von Personengesellschaften in einen umsatzsteuerlichen Organkreis vorteilhaft ist, sollten ihre Bescheide offen halten.

Wir bleiben noch bei der Umsatzsteuer. Und kommen zu zwei EuGH-Vorlagen. Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in zwei Streitfällen drei identische Fragen vorgelegt zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding und zur Organschaft. Sehen wir uns zunächst die erste Vorlagefrage an – zur Führungsholding. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft, die über das Halten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften hinaus auch aktiv in das laufende Tagesgeschäft dieser Tochtergesellschaften eingreift.

In den Streitfällen erbrachten die Führungsholdings an ihre Tochter-Personengesellschaften entgeltliche administrative und kaufmännische Dienstleistungen. Zur Finanzierung ...