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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 23 | Vorsteuerabzug: Unternehmer und Nichtunternehmer als gemeinsame Leistungsempfänger

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass nur der hälftige Vorsteuerabzug aus den Pachtzahlungen möglich ist, wenn Eheleute gemeinsam einen Pachtvertrag für eine Kfz-Werkstatt abschließen, die dem Ehemann alleine gehört. Das gelte auch dann, wenn nur der Ehemann die Pacht bezahlt. Eine Personenmehrheit könne nur dann Leistungsempfänger sein, wenn sie selbst unternehmerisch tätig ist. Die Revision ist beim BFH anhängig. Denkbar ist eine Vorlage an den EuGH.

Als Nächstes haben wir ein anhängiges Verfahren zur Umsatzsteuer ausgewählt. Trotz aller Warnungen des Beraters, kommt es in der Praxis bei kleineren Betrieben nicht selten vor, dass Verträge von Eheleuten gemeinsam unterzeichnet werden, obwohl nur ein Ehegatte unternehmerisch tätig ist. So auch in einem Fall, über den jetzt das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte.

Ein Ehemann betrieb einen Kfz-Handel samt Werkstatt in gepachteten Räumlichkeiten. Sowohl der Pachtvertrag als auch die Rechnungen wiesen den Unternehmer und seine Ehefrau als Leistungsempfänger aus. Das Finanzgericht Düsseldorf stellte daher fest: Anknüpfend an das Zivilrecht haben der Kläger und seine Ehefrau die Leistung gem...