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Steuerrecht | Kein Investitionsabzugsbetrag für Pkw bei späterer 1 %-Methode
Für die Anschaffung eines Pkw darf kein Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet werden, wenn die spätere Privatnutzung des Pkw nach der 1 %-Methode versteuert wird. Denn dann wird der Pkw nicht nahezu ausschließlich betrieblich genutzt im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EStG.
[i]1 %-Methode spricht für Privatnutzung von mehr als 20 %Nach dem FG steckt hinter der 1 %-Methode eine tatsächliche Privatnutzung von ca. 20 bis 25 % . Unschädlich im Sinne von § 7g EStG wäre aber allenfalls eine Privatnutzung von bis zu 10 %. Die Folge: Der IAB darf von vornherein nicht gebildet werden, wenn der Unternehmer bei Bildung bereits plant, später die 1 %-Methode zu wählen.
[i]IAB ist rückgängig zu machenHat das FA den IAB hingegen zunächst anerkannt, ist der IAB rückgängig zu machen, sobald der Unternehmer den Pkw anschafft und die Privatnutzung nach der 1 %-Methode versteuert.
[i]Fahrtenbuch erforderlichDer Unternehmer ...