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NWB Nr. 16 vom Seite 1141

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: verschärfte Folgen für Unternehmen

[i]Pressemitteilung des BMJV vom 1. 4. 2014Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt die Verzugsfolgen in den Fällen, in denen ein [i]www.bmjv.de Unternehmer oder ein öffentlicher Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Er verschärft die Folgen des Zahlungsverzugs, indem er den gesetzlichen Verzugszins um einen Prozentpunkt auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz anhebt. [i]Frings, NWB 1-2/2013 S. 49Zudem räumt er dem Zahlungsgläubiger bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40 € ein. Darüber hinaus schränkt der Entwurf die Möglichkeit ein, durch Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme- oder Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen Begleichung einer Forderung beliebig hinauszuschieben. So ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zweifel unangemessen und daher unwirksam, wenn sie eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen oder eine Überprüfungs- oder Abnahmefrist von mehr als 15 Tagen vorsieht. Anderes gilt nur dann, wenn der Zahlungsschuldner besondere Gründe darlegt, aus denen sich ergibt,...