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Die Partnerschaftsgesellschaft: Eine attraktive Gesellschaftsform
Aber nur als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Die Partnerschaftsgesellschaft wurde bislang von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten nur unzureichend angenommen. Die Berufsstände haben den Gesetzgeber seit mehreren Jahren zu einer Überarbeitung und Verbesserung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes gedrängt. Im Sommer 2013 wurde dann endlich die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) aus der Taufe gehoben. Diese erfüllt die Erwartungen der beratenden und prüfenden Berufe. Sie bringt die entscheidende Entlastung bei der Haftung für berufliche Fehler. Nachbesserungsbedarf besteht bei der Haftpflichtversicherung interprofessioneller PartGmbB mit Rechtsanwälten.
Arbeitshilfe: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag (Mustervertrag) NWB TAAAB-05332
Die Statistik zeigt: Bisher besteht wenig Interesse an der Partnerschaftsgesellschaft alten Rechts. Die Haftungssituation der freien Berufe wurde nicht ausreichend berücksichtigt. Großpraxen der Rechtsanwälte wählten stattdessen häufig die LLP.
Die PartGmbB ist eine Variante der PartG. Die Kenntnis der Grundstruktur einer PartG ist daher wichtig. Die PartGmbB beseitigt einige Nachteile der PartG alten Rechts im Innen- und Außenverhältnis.
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