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BFH | Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen an Steuerausländer
(1) § 37b EStG erfasst nur solche betrieblich veranlassten Zuwendungen, die beim Empfänger dem Grunde nach zu einkommensteuerbaren und einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. (2) § 37b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl.
Nach § 37b Abs. 1 EStG können Steuerpflichtige die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Sachzuwendungen (betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen) mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % erheben. Im Streitfall hatte eine Holdinggesellschaft eines weltweit tätigen Konzerns ein Management-Meeting durchgeführt, an dem sowohl ihre Arbeitnehmer aus Deutschland als auch Arbei...