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Pensionsverpflichtungen bei Unternehmenserwerb im asset deal
I. Sachverhalt
Die K AG erwirbt Ende 01 von der V GmbH einen Teilbetrieb, dem nach IFRS 3.B7 business-Qualität zukommt. Gegenüber ehemaligen und gegenwärtigen Arbeitnehmern der V bestehende Pensionsverpflichtungen übernimmt die K. Dabei ist rechtlich jedoch wie folgt zu differenzieren:
Verpflichtungen aus zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen gehen nach § 613a BGB auf K über.
Verpflichtungen gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern (Pensionäre sowie Ausgeschiedene mit unverfallbaren Ansprüchen) bleiben gesetzlich zwingend im Außenverhältnis bei V. K erklärt jedoch im Innenverhältnis die Übernahme der Verpflichtungen (Erfüllungsübernahme). Der Kaufvertrag über den Teilbetrieb begründet insofern eine Freistellungsverpflichtung der V gegenüber K.
Die Werte der Verpflichtungen entwickeln sich in T€ wie folgt.
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31. 12.
01 | 31. 12.
02 | |||
fair value | Wert nach
IAS 19 |
fair value | Wert nach
IAS 19 | |
aktive AN | 110 | 100 | 115 | 106 |
ehemalige AN | 110 | 100 | 115 | 106 |
Hierbei entfällt der Anstieg im IAS 19-Wert von 01 auf 02 jeweils i. H. von 4 T€ auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste i. S. von IAS 19.120(c), die nicht in de...