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Pensionsverpflichtungen – Grundsatz der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen
Anschaffungsvorgänge sind gem. Urteil des NWB UAAAE-50133 erfolgsneutral zu behandeln; der Zugang von WG zum BV führt zu einer bloßen Umschichtung in der Bilanz i. H. der AK. Der handelsrechtliche Begriff der AK ist auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen. Der Grundsatz der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen gilt auch für übernommene Passivposten und zwar unabhängig davon, ob der Ausweis dieser Passivposten in der Steuerbilanz einem – von der Handelsbilanz abweichenden – Ausweisverbot ausgesetzt ist. Soweit im Rahmen einer Ausgliederung wirtschaftlich zutreffend bewertete Pensionsverpflichtungen als Teil der AK übernommen werden, sind diese wegen des Grundsatzes der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen ungeachtet ...