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NWB direkt Nr. 15 vom Seite 331

Ertragsteuerliche Behandlung von Erbbaurechten

Professor Dr. Hans-Joachim Kanzler

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-60990 Erbbaurechtsbestellungen können sich als sinnvoll und vorteilhaft erweisen: Der Investor spart die Anschaffungskosten für ein Baugrundstück ein, wird aber Eigentümer des Gebäudes; der Grundstückseigentümer behält langfristig die Verfügungsgewalt über sein Grundvermögen und der Wertzuwachs am Grundstück verbleibt ihm. Trotzdem wird dieses Instrument im privaten, wie im betrieblichen Bereich nur sehr zurückhaltend genutzt, obwohl es interessante Gestaltungsmöglichkeiten bietet.

Ausführlicher Beitrag s..

Gestaltungsmöglichkeiten

[i]Vielfältige Möglichkeiten für Grundstückseigentümer und ErbbauberechtigteIn Ausübung des Erbbaurechts kann der Investor nicht nur Wohnraum schaffen, sondern auch gewerbliche Gebäude und Anlagen (Bauwerke) errichten. Der Grundstückseigentümer kann Wohnungs- und Gesamterbbaurechte begründen und sich mit dem Erbbauzins ein laufendes Einkommen sichern. Der Erbbauberechtigte kann das Erbbaurecht wie Grundeigentum veräußern, belasten und – wie der Name schon sagt – nicht nur vererben, sondern seinerseits Untererbbaurechte begründen. Bei Beendigung des Erbbaurechts hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Bauwerk zu leisten.

Zivilrechtlich lässt...