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LG Frankfurt 25.11.2013 2-04 O 206/13, NWB 15/2014 S. 1057

Insolvenzrecht | Verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen als Indikator für drohende Zahlungsunfähigkeit

Die verspätete Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung nach Unternehmensgründung indiziert allein noch keine Kenntnis des Finanzamts als Gläubigerin von der Zahlungsunfähigkeit oder einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners. Ebenso wenig ist hieraus ableitbar, dass sich der Schuldner einen Liquiditätsvorteil verschaffen will. Denn die verspätete Abgabe kann insoweit unterschiedliche Gründe haben. Sie kann etwa in Nachlässigkeiten des [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Unternehmers liegen, in organisatorischen Schwierigkeiten und in anderen Gründen. Dies gilt grds. auch für solche Umsatzsteuervoranmeldungen, die später berichtigt werden.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte die Schuldnerin u. a. die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht abgegeben und der Insolvenzverwalter wollte insoweit in Bezug auf Fälligkeit der Umsatzsteue...