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FG Münster 10.12.2013 2 K 4490/12, NWB 15/2014 S. 1054

Abgabenordnung | Haftung des Vertretenen für die durch eine Steuerhinterziehung verkürzten Steuern

Das lässt sich in folgende Leitsätze zusammenfassen: (1) Eine GmbH, deren Geschäftsführer Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung durch einen Kunden geleistet hat, kann gem. § 70 AO als Haftungsschuldner für die Steuerschulden des Kunden in Anspruch genommen werden. (2) Vermögensvorteil i. S. von § 70 Abs. 2 Satz 1 AO kann jeder wirtschaftliche Vorteil sein, der ohne die Tat des Vertreters (hier des Geschäftsführers) beim Vertretenen (hier der GmbH) nicht eingetreten wäre. Hierzu zählt auch die Sicherung der Geschäftsbeziehung des Vertretenen zu einem Kunden. (3)  [i]infoCenter „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ NWB AAAAD-82350 Eine Exkulpation nach § 70 Abs. 2 Satz 2 AO wegen sorgfältiger Auswahl und Beaufsichtigung des Vertreters gelingt nicht, wenn der Vertreter nicht nur Geschäftsführer der in Haftung genommenen GmbH, sondern auch deren Gesellschafter ist. ...