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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 1135/12 G,F EFG 2014 S. 712 Nr. 9

Gesetze: AO § 180 Abs.1 Nr.2a, AO § 180 Abs.5 Nr.1, EStG § 32b Abs.1 Satz 1 Nr.3

Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft – Währungsverlust aus der Rückzahlung von Stammkapital der ausländischen Untergesellschaft – Einbeziehung in das Feststellungsverfahren der Untergesellschaft gemäß § 180 Abs.5 Nr.1 AO

Leitsatz

  1. Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft ist über die Berücksichtigung eines Währungsverlustes aus der Rückzahlung von Stammkapital der ausländischen Untergesellschaft (US- Limited Partnership) auf der Ebene des Feststellungsverfahrens der Untergesellschaft zu entscheiden.

  2. Dies gilt auch dann, wenn zweifelhaft ist, ob dieser Währungsverlust zu den nach § 180 Abs.5 Nr.1 AO gesondert festzustellenden nach dem DBA-USA im Inland freizustellenden Einkünften gehört.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 641 Nr. 12
DStR 2014 S. 12 Nr. 45
DStRE 2015 S. 49 Nr. 1
EFG 2014 S. 712 Nr. 9
Ubg 2015 S. 109 Nr. 2
CAAAE-60611

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