Feststellungsverfahren bei doppelstöckiger Personengesellschaft – Währungsverlust aus der Rückzahlung von Stammkapital der
ausländischen Untergesellschaft – Einbeziehung in das Feststellungsverfahren der Untergesellschaft gemäß § 180 Abs.5 Nr.1
AO
Leitsatz
Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft ist über die Berücksichtigung eines Währungsverlustes aus der Rückzahlung
von Stammkapital der ausländischen Untergesellschaft (US- Limited Partnership) auf der Ebene des Feststellungsverfahrens der
Untergesellschaft zu entscheiden.
Dies gilt auch dann, wenn zweifelhaft ist, ob dieser Währungsverlust zu den nach § 180 Abs.5 Nr.1 AO gesondert festzustellenden
nach dem DBA-USA im Inland freizustellenden Einkünften gehört.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2014 S. 641 Nr. 12 DStR 2014 S. 12 Nr. 45 DStRE 2015 S. 49 Nr. 1 EFG 2014 S. 712 Nr. 9 Ubg 2015 S. 109 Nr. 2 CAAAE-60611
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