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BBK Nr. 7 vom Seite 308

Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile

Ulrich Burghardt und Thomas Müller

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 325Durch das BilMoG hat sich die handelsrechtliche Bilanzierung eigener Anteile wesentlich geändert. Die Folgen für die Steuerbilanz waren bislang umstritten. Das nun eine Regelungslücke geschlossen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Änderungen durch das BilMoG

[i]BMF, Schreiben vom 27. 11. 2013 - IV C 2 - S 2742/07/10009 NWB RAAAE-51735Mit dem BilMoG wurde die handelsrechtliche Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung eigener Anteile unabhängig von der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und unabhängig von dem Erwerbsgrund neu geregelt. Der Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile werden wirtschaftlich einer Kapitalherabsetzung oder -erhöhung gleichgestellt. Eine Aktivierung eigener Anteile ist nicht mehr zulässig.

Beim Erwerb der eigenen Anteile ist der Nennbetrag zwingend in der Vorspalte offen von dem Passivposten „Gezeichnetes Kapital“ abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten für den Erwerb eigener Anteile ist handelsrechtlich mit den frei verfügbaren (Gewinn- und Kapital-)Rücklagen zu verrechnen. Die bisherige Rücklage für eigene Anteile en...