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FG Sachsen 17.12.2013 6 K 1768/11, BBK 7/2014 S. 311

Umsatzsteuer | Genehmigung der Ist-Versteuerung setzt Antrag voraus

Eine Genehmigung eines Antrags auf Ist-Versteuerung nach § 20 UStG ist nicht schon darin zu sehen, dass das FA im Vorjahr der Steuererklärung des Unternehmers gefolgt ist, in der dieser seine Umsätze der Ist-Versteuerung unterworfen hatte. Erforderlich ist vielmehr eine nach außen erkennbare Entscheidung des FA über einen erkennbar gestellten Antrag auf Ist-Versteuerung .

[i]Ist-Versteuerung wurde nicht ausdrücklich beantragt Im Streitfall hatte der Unternehmer im Jahr 2005 die Umsätze der Soll-Versteuerung unterworfen. Im Jahr 2006 reichte er eine USt-Erklärung und einen Jahresabschluss ein, die auf der Ist-Versteuerung beruhten, ohne dass dies der Unternehmer aber deutlich gemacht hatte. Das FA veranlagte 2006 erklärungsgemäß. Im Streitjahr 2007 nahm der Unternehmer erneut eine Ist-Versteuerung vor und berief sich darauf, dass da...