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BFH 11.09.2013 I R 28/13, NWB 14/2014 S. 970

Körperschaftsteuer | Kapitalabfindung einer Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zahlt eine GmbH ihrem beherrschenden (und weiterhin als Geschäftsführer tätigen) Gesellschafter-Geschäftsführer aus Anlass der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf seinen Sohn eine Abfindung gegen Verzicht auf die ihm erteilte betriebliche Pensionszusage, obschon als Versorgungsfälle ursprünglich nur die dauernde Arbeitsunfähigkeit und die Beendigung des Geschäftsführervertrags mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart waren, ist regelmäßig eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen. (2) Sagt eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer an Stelle der monatlichen Rente „spontan“ die Zahlung einer Ka...BStBl 2005 II S. 176BStBl 2013 II S. 41