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BFH 06.02.2014 IV R 19/10, NWB 14/2014 S. 968

Einkommensteuer | Hinzurechnung von Vergütungen im Vorjahr der Antragstellung auf Gewinnermittlung nach der Tonnage

§ 5a Abs. 3 Satz 2 EStG erfasst nicht Vergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Sie sind gemäß auch im Vorjahr der Antragstellung auf Gewinnermittlung nach der Tonnage dem pauschal ermittelten Gewinn hinzuzurechnen.