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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 399/10

Gesetze: BGB § 394; BGB § 388 S. 1; SGB X § 33; SGB X § 50; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung, das nach § 394 BGB nicht der Pfändung unterliegt, kann dennoch nicht nach § 22 Abs 1 Satz 4 SGB II angerechnet werden, wenn der Vermieter eine Aufrechnung mit Mietschulden vorgenommen hatte und es dem Leistungsempfänger nicht zumutbar war, die Unwirksamkeit der Aufrechnung geltend zu machen.

Fundstelle(n):
XAAAE-60309

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