Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Hybris der Hybridfinanzierung
I. Das Kreuzungsgeschehen
Als Hybride gilt ein Mischling, in der Biologie spricht man von einer Hybride, wenn ein bestimmtes Individuum aus einer Kreuzung zwischen verschiedenen Gattungen oder Arten, Rassen oder Zuchtlinien hervorgegangen ist. Bei der Bilanzierung ist diese Vermischung für die beiden Gattungen Eigen- und Fremdkapital insbesondere im Rahmen von Genussrechten bekannt. Sie stellen eine Zwitterstellung (Kreuzung) zwischen Eigen- und Fremdkapital dar. Der Rechtsstruktur nach handelt es sich um schuldrechtlich begründete Vermögensrechte, die eine Beteiligung am Gewinn oder am Liquidationserlös, praktisch nicht vorkommend, nicht aber an beiden wegen § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG gewähren. Die Gegenleistung besteht in der Überlassung von in aller Regel Barkapital durch den Genussrechtsinhaber an den Emittenten. Die Genussrechte gewähren vertraglich (natürlich) den Genuss einer Vergütung in Form einer festen Verzinsung und zusätzlich – sonst könnte man gleich eine Anleihe oder ein Darlehen gewähren – eines irgendwie definierten Anteils am Gewinn des Unternehmens. Gewöhnlich wird aber auch eine Verlustbeteiligung vereinbart, was strukturell den „Genuss“ versalzen k...