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Umsatzsteuer | Lieferung bei Betrugsabsicht des Lieferers
Das BMF hat zum Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bei Betrugsabsicht des Lieferers Stellung genommen und klargestellt, dass der Vorsteuerabzug nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann ( NWB NAAAE-55053).
Hintergrund: Der NWB MAAAE-02930 (Kurzinfo StuB 2012 S. 285 NWB WAAAE-06453) entschieden, dass es dem Vorsteuerabzug aus einer Lieferung i. S. von § 15 Abs. 1, § 3 Abs. 1 UStG nicht entgegensteht, wenn der Lieferer zivilrechtlich nicht Eigentümer des Liefergegenstands ist und darüber hinaus beabsichtigt, den gelieferten Gegenstand vertragswidrig nochmals an einen anderen Erwerber zu liefern.